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🛡️ Kindeswohlgefährdung

Worum geht's? Manchmal merkst du vielleicht, dass es einem Kind in deiner Gruppe nicht gut geht – zu Hause oder anderswo. Hier steht, worauf du achten kannst und was du dann tun solltest. Das ist ein sensibles Thema, also lies aufmerksam.
Unsicherheit im Umgang mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung (das bedeutet: Ein Kind wird zu Hause oder anderswo nicht gut behandelt oder sogar misshandelt) ist total normal – das geht auch erfahrenen Gruppenleiter:innen so. Und: Nicht jedes komische Gefühl bedeutet gleich, dass wirklich etwas Schlimmes passiert.

Wichtig ist, dass du als Gruppenleitung aufmerksam bist, damit du mögliche Anzeichen bemerkst und dann Schritt für Schritt reagieren kannst. Du bist damit nie allein – eine hauptamtliche Person (also jemand, der/die das beruflich macht) hilft dir bei Unsicherheiten und Ängsten immer weiter.

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1. Anzeichen erkennen

Ein Kind kann dir zum Beispiel auffallen, weil...
  • es unangenehm riecht
  • es nicht zur Jahreszeit passend angezogen ist
  • es bei einer Freizeit auffällig wenig Kleidung dabeihat
  • es deutlich unter- oder übergewichtig ist
  • es sich sehr nervös, verängstigt, distanzlos oder aggressiv verhält
  • es dir von Schlägen oder anderen schlimmen Dingen erzählt

2. Anzeichen und Infos sammeln

  • Wie oft fällt dir das bei diesem Kind schon auf? Misshandlung oder Vernachlässigung passiert fast nie nur einmal
  • Schreib deine Beobachtungen regelmäßig auf – das hilft später, das Muster zu erkennen
  • Was weißt du über die Familie des Kindes?

3. Situation einschätzen und richtig reagieren

  • Sprich mit einer anderen Person aus deinem Team und mit einer hauptamtlichen Person darüber
  • Werde dir klar über deine eigenen Gefühle – bei Unsicherheit oder Angst nie allein mit dem Kind agieren, sondern immer eine weitere Person einbeziehen
  • Bespreche das weitere Vorgehen mit den Hauptamtlichen; wenn es passt, werden auch das Kind und die Eltern einbezogen

Rechtlicher Hintergrund (für alle, die es genauer wissen wollen)

Das Gesetz nennt das § 8a SGB VIII (SGB VIII ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz). Er verpflichtet Träger der Jugendarbeit, bei "gewichtigen Anhaltspunkten" für eine Kindeswohlgefährdung tätig zu werden. Von Ehrenamtlichen wird dabei nicht erwartet, Expert:in zu sein – aber wenn dir wirklich etwas auffällt, bist du verpflichtet, es weiterzugeben und dir Hilfe zu holen, statt es zu ignorieren.