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⚖️ Aufsichtspflicht

Worum geht's? Als Gruppenleiter:in trägst du Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen in deiner Gruppe. Das nennt man Aufsichtspflicht. Hier steht, was das genau bedeutet und was passiert, wenn mal etwas schiefgeht.

1. Woher kommt die Aufsichtspflicht?

  • Es gibt zwei Wege, wie du die Aufsichtspflicht bekommst:
    • Gesetzliche Aufsichtspflicht: Eigentlich haben zuerst die Eltern die Aufsicht über ihr Kind (das steht in § 1631 BGB)
    • Vertragliche/übernommene Aufsichtspflicht: Wenn Eltern ihr Kind zu deiner Gruppenstunde schicken, übertragen sie dir für diese Zeit die Aufsicht – auch ohne, dass irgendwer einen Vertrag unterschreibt. Das gilt automatisch, sobald das Kind mit Wissen der Eltern bei dir mitmacht.

2. Was musst du als Gruppenleiter:in tun?

Deine drei Hauptaufgaben:
  • Das Kind/den Jugendlichen davor schützen, dass ihm oder ihr etwas passiert
  • Dafür sorgen, dass das Kind niemand anderem schadet
  • Dafür sorgen, dass das Kind keine Sachen kaputt macht
Wie viel Aufsicht genau nötig ist, hängt von mehreren Dingen ab:
  • Wie das Kind selbst so ist (z. B. Alter, Charakter)
  • Wie die Situation gerade aussieht (z. B. drinnen/draußen, gefährlich oder nicht)
  • Wie du selbst als Aufsichtsperson aufgestellt bist
Konkret schaust du dabei auf:
  • Alter des Kindes
  • Wie reif und erzogen es schon ist
  • Besonderheiten vor Ort
  • Die Räumlichkeiten/Umgebung
  • Deine eigenen Fähigkeiten als Betreuer:in
  • Wie groß die Gruppe ist
  • Was von dir realistisch erwartet werden kann (man kann nicht überall gleichzeitig sein!)

3. Wie erfüllst du die Aufsichtspflicht?

  • Belehren: Kindern vorher sagen, was erlaubt ist und was nicht (z. B. "Nicht ohne mich ins Wasser gehen")
  • Wahrnehmen und beobachten: Ein Auge auf die Gruppe haben
  • Eingreifen: Wenn nötig, ermahnen oder eine Regel durchsetzen

4. Was passiert, wenn etwas passiert?

Wenn trotz allem etwas schiefgeht, wird zwischen zwei Arten von "Schuld" unterschieden:
  • Leichte Fahrlässigkeit (du hast dich normal bemüht, aber trotzdem ist etwas passiert): Hier haftet in der Regel nicht du persönlich, sondern der Verein/Verband über seine Versicherung
  • Grobe Fahrlässigkeit oder Absicht (du hast dich überhaupt nicht gekümmert oder etwas absichtlich falsch gemacht): Hier kannst du auch persönlich haftbar gemacht werden – rechtlich (Schadenersatz, § 832 BGB) und in ganz schlimmen Fällen sogar strafrechtlich
Deshalb: Hältst du dich an eure Absprachen und passt normal auf, musst du dir um deine persönliche Haftung keine großen Sorgen machen.

5. Besondere Situationen

  • Personenschutz: Aufpassen, dass sich niemand verletzt
  • Sachschutz: Aufpassen, dass nichts kaputtgeht